Vorstellung Rechnungswesen - Teil 2

Liebe Leserinnen und Leser,

 

heute stelle ich euch weitere spannende Bereiche des Rechnungswesens vor: die Kundenbuchhaltung und die Baubuchhaltung und der Zahlungsverkehr. 

 

Die Kundenbuchhaltung

 

In der Kundenbuchhaltung werden monatlich alle Salden der Mieter und Eigentümer kontrolliert. Grundsätzlich sollten die Kundenkonten ausgeglichen sein – sollte ein Saldo (Forderung oder Guthaben) bestehen, wird eruiert warum dies der Fall ist.

Im Zuge des Mahnlaufes werden bei Bedarf auch Korrekturbuchungen vorgenommen (Centdifferenzen, Fehlbuchungen wegen falscher Angabe von Kundendaten, etc..). Die Guthaben werden nach Rücksprache mit dem Kunden überwiesen, allerdings kann es auch bei der nächsten Zahlung gegen verrechnet werden.

Rückstande werden mit Unterstützung des Programmes gemahnt – im Programm selbst ist eine Logik hinterlegt, mit der das Grundgerüst des Mahnlaufes erstellt wird. Händische Eingriffe sind jederzeit möglich und müssen auch durchgeführt werden.

 

Schriftverkehr und Telefonate mit den Mietern und Eigentümern sowie diversen Ämtern oder Hilfseinrichtungen werden ebenfalls täglich abgewickelt. Weiters managt das Mahnwesen alle Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt, falls es zu einer Räumungsklage kommt. Bei einer solchen Klage droht schlussendlich der Wohnungsverlust (Delogierung). Die Kundenbuchhaltung der Heimat Österreich ist jedoch stets bemüht eine für den Kunden positive Lösung zu finden.

Verwaltet werden in der Kundenbuchhaltung auch die monatlichen Abbuchungen der Vorschreibungen (Miete, Betriebskosten etc.) – auch hier ist im Programm eine Logik erstellt worden welche es erlaubt, den Großteil der Abbuchungen automatisch zu erstellen (z.B. Berücksichtigung von Guthaben oder Wohnbeihilfen). Wie im Mahnlauf muss jedoch auch hier teilweise händisch eingegriffen werden.

Die Kautionsverwaltung wird bei der Heimat Österreich ebenfalls von der Kundenbuchhaltung erledigt – es wird kontrolliert, dass die geforderte Kaution beim Wohnungsbezug bezahlt und beim Auszug korrekt verzinst ausbezahlt wird. 

 

Baubuchhaltung und Zahlungsverkehr

 

In der Baubuchhaltung wird das Objekt von der Objektanlage bis zur vollständigen Fertigstellung des Objektes begleitet. Bei dem Kauf eines Grundstückes wird für das jeweilige Objekt ein sogenanntes Grundbankkonto eröffnet, von dem der Grundkaufpreis überwiesen wird. Nach Erhalt einer Finanzierungskalkulation für ein Objekt, werden Banken bezüglich der Finanzierung kontaktiert. Schlussendlich wird von der Geschäftsführung entschieden, welche Bank das Objekt finanziert. Wenn alles erledigt ist, wird bei der finanzierenden Bank ein Baubankkonto eröffnet . Von diesem werden allfällige Baurechnungen bezahlt.

 

Des Weiteren werden diverse Kostenaufstellungen sowie die abschließenden Endabrechnungen (für die Landesregierung) erstellt. Im Zahlungsverkehr werden alle Rechnungen mithilfe eines Datenträgers, sowie alle anderen Überweisungen über Telebanking bezahlt. Unter anderem werden auch Bank-Kontoeröffnungen und Schließungen durchgeführt.

Zudem ist der Zahlungsverkehr für die Erstellung von Bankeinzieher, die Anlage von neuen Objekten sowie des Objekttyps (Miete, Eigentum, gemischt, Baurecht,..) zuständig.

 

Folgende Bereiche des Rechnungswesen werden noch in den kommenden Blogbeiträgen näher vorgestellt: 

  • der Darlehensbereich
  • der Vorschreibungsbereich
  • der Abrechnungsbereich
  • die Bilanzierung

Ich wünsche euch noch eine erfolgreiche Woche!

Euer ImmoMIKE

 

Fotos: @ Heimat Österreich

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